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Genehmigungsfähigkeit
Genehmigungsfähigkeit
Natürlich gelten für den Ofenbau viele Gesetze, Normen und technische Regeln. Diese alle einzuhalten ist Aufgabe des Ofenbauers.
Besonders in die öffentliche Diskussion gerückt ist dabei die BundesImmisionsSchutzVerordnung, kurz BImSchV. Diese wurde 2015 insbesondere für Grundöfen wesentlich geändert, was zu großer Verwirrung und Verunsicherung geführt hat. Daher möchte ich hier kurz auf den Stand eingehen.
Wichtig ist mir festzustellen, dass es weiterhin möglich ist, Kamine, Kochmaschinen, Warmluftöfen oder Grundöfen zu bauen und auch genehmigen zu lassen. Es gelten bei der Planung und Ausführung nur andere Randbedingungen.
Dabei ist der Gesetzgeber den typisch deutschen Weg gegangen: gebt mir ein Zertifikat und ich bin glücklich. Das heißt, dass industrielle Produkte mit Bauartprüfung grundsätzlich verbaut werden dürfen, wenn sie unter irgendwelchen Prüfbedingungen ein Mal die Grenzwerte erreicht haben und dies mit Stempel bestätigt wurde.
Bei den von mir bevorzugten handwerklich erstellten Grundöfen ist dieser Weg jedoch nicht so einfach möglich, da es sich um Einzelstücke handelt. Die vom Gesetzgeber propagierten Filter gibt es bis heute nicht in tauglicher Form gerade für größere Grundöfen, dieser Weg hat sich auch als der falsche erwiesen.
Gut geplante Grundöfen halten bei richtiger Benutzung die Grenzwerte der BImSchV ein.
Es ist auf zwei unterschiedlichen Wegen möglich, dies auch genehmigungsrelevant nachzuweisen:
a) Verwendung eines geprüften und zertifizierten Brennraumes: Hierbei ist die Geometrie und die Luftführung des Brennraumes festgelegt, der Ofen wird jedoch komplett vor Ort handwerklich erstellt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird in diesem Fall mit dem Zertifikat nachgewiesen.
b) Einzelmessung: Der Ofen wird geplant und gebaut, anschließend wird per Abnahmemessung nachgewiesen, dass die geforderten Grenzwerte eingehalten werden. Hierbei ist man bei der Gestaltung freier, muß sich jedoch auf eine Abnahmemessung einlassen.
Welcher Weg im Einzelfall der bessere ist, müssen wir (Ofenbauer und zukünftiger Ofenbesitzer) in der Phase der Konzeptplanung gemeinsam entscheiden. Hier gilt es, Prioritäten abzuwägen, daher geht das nur sinnvoll in einem Gespräch direkt zum geplanten Projekt.
Wichtig ist es mir, noch einmal festzuhalten, dass auch handwerklich erstellte Grundöfen unter den neuen gesetzlichen Randbedingungen genehmigungsfähig sind!